D&O (Geschäftsführerhaftpflicht)


Für Fehlentscheidungen im Management bei einer AG, GmbH oder anderen Rechtsformen schützt eine D&O (Directors and Officers) Versicherung. Diese deckt auch das Risiko für die erweiterte zweite Managementebene.

Der Schaden, der dem Unternehmen zugefügt wird, sowie Regressansprüche auf das Privatvermögen der Manager deckt die D&O Versicherung soweit ein Vermögensschaden ersatzpflichtig ist.

Üblicherweise trägt der Arbeitgeber die Versicherungskosten.